Kündigung in probezeit ohne grund In der Probezeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Eine Kündigung muss jedoch schriftlich erfolgen und dem Empfänger zugehen. 1 Der Arbeitnehmer kann schnell die Stelle wechseln, wenn sie nicht passt Kündigung in der Probezeit ohne Grund – Was Sie jetzt wissen müssen Kündigung in der Probezeit ohne Grund? Das kann viele Fragen aufwerfen. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt, welche Rechte Sie haben und wann eine Kündigung unwirksam sein kann. 2 Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber dürfen in der Probezeit ohne Grund kündigen. Dennoch darf die Kündigung nicht auf sittenwidrigen Gründen beruhen oder aus reiner Willkür erfolgen. 3 Dies erleichtert die Auswahl des richtigen Mitarbeiters oder der richtigen Stelle 4 Es ist ein normaler Bestandteil der Arbeitswelt Auch wenn der Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses keine Begründung für die Kündigung liefern muss, gibt es wichtige rechtliche Grenzen und Schutzmöglichkeiten. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen wir die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung, entwickeln passende Strategien und setzen Ihre Ansprüche durch. 5 6 Das Arbeitsverhältnis endet einfach, wenn die Frist eingehalten wird 7 Es gibt für beide Seiten weniger Formalitäten zu beachten 8 Ein Grund muss nicht genannt werden, um die Beziehung zu beenden 9 Die Kündigung in der Probezeit ist oft ohne Angabe von Gründen möglich Kurzantwort (für Eilige): Kündigung in der Probezeit Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ Abs. 3 BGB), ohne Angabe von Gründen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur möglich, wenn sie im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. 10 Auch der Arbeitgeber kann ohne ausführliche Begründung jemanden entlassen 11