Staffordshire bullterrier bayern

Für die Haltung dieser Rassen wird eine Haltererlaubnis benötigt. Um für diese Rassen eine so genannte Haltererlaubnis zu bekommen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden: Das berechtigte Interesse muss bei der jeweiligen zuständigen Behörde der Stadt/Gemeinde/Kommune eingereicht werden. 1 Staffordshire Bullterrier brauchen viel Auslauf Staffordshire Bull Terrier Züchter Bayern: Staffordshire Bull Terrier Welpen und seriöse Züchter in Bayern / Bayern als Liste und auf einer Karte. 2 Bei Hunden der Kategorie I (Pitbull, auch American Pitbullterrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa-Inu, sowie allen Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden) ist eine Genehmigung zum Halten erforderlich. 3 Sie brauchen konsequente Führung 4 Sie sind durchaus intelligente Tiere Diese Rassen sind in Bayern faktisch verboten, da die Gefährlichkeit eben „stets“ vermutet wird, wie es im Gesetz heißt. Ganz anders sieht es bei Listenhunden in Bayern der Kategorie 2 aus. 5 Ihre Körpersprache ist sehr ausdrucksstark 6 Sie sind oft sehr menschenbezogen 7 In Bayern gibt es viele Halter 8 Mit richtiger Erziehung sind sie ausgeglichen 9 Viele Familien schätzen ihre liebevolle Natur Die Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung (HundVerbrEinfVO) besagt, dass es in Deutschland untersagt ist, die Hunderassen American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, American Pitbull Terrier und Staffordshire Bull Terrier einzuführen beziehungsweise sie zu halten. Das gilt auch für Mischlinge dieser Hunderassen. 10 Staffordshire Bullterrier sind auch in Bayern beliebt 11